AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von
Musikfachgeschäft RSL
(im folgenden RSL/Verkäufer) - Ein Fachgeschäft von vts Event -
§ 1 Angebote und Vertragsabschluß
Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung sowie mit Übergabe Lieferschein rechtsgültig. Mündliche Vereinbarungen oder nachträgliche Auftragsänderungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch RSL bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen durch Mitarbeiter von RSL.

§ 2 Beschaffenheit und Lieferung
Technische Daten und Hinweise im Verkauf beruhen auf Angaben des jeweiligen Herstellers. Abbildungen in Veröffentlichungen müssen nicht identisch mit der zu liefernden Ware sein. Dies gilt insbesondere für Farbe, Ausstattung und für einzelne technische Details, die variieren können, ohne dass diese Änderungen vorher gegenüber dem Kunden angekündigt werden müssen, solange die abgebildeten und die gelieferten Produkt weitgehend identisch sind.
Die Lieferung erfolgt ab Lager RSL auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl der Versandart wird von RSL vorgenommen. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und sind abhängig vom jeweiligen Logistiker. RSL bemüht sich um eine zeitnahe Lieferung. Bei Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungen
Zahlungen erfolgen i.d.R. in Bar in EUR mit Übergabe der Ware. Kartenzahlungen sind an einen Mindestbetrag von 20,01 EUR gebunden.
Zahlung gegen Rechnung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Es gelten hierbei die gesonderten Zahlungsbedingungen bei Abschluss des Vertrages.
Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme, es sei denn, dass eine andere Zahlungsweise vertraglich vereinbart wurde.
Alle im Fachgeschäft RSL ausgewiesenen Preise sind Endkundenpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

§ 4 Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Fehler zu untersuchen. Mängelrügen sind innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der einzelnen Mängel gegenüber RSL anzuzeigen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung seiner vollständigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer mit Kaufdatum als Sicherheit in voller Höhe an RSL ab. Auf das Verlangen von RSL hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist grundsätzlich untersagt. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem FernAbsG
Das Fernabsatzgesetz gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, welcher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Der Käufer kann alle bei RSL erworbenen Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an RSL zurücksenden. Ausgenommen hiervon sind: Leuchtmittel, Tonabnehmersysteme, Ersatzteile, Fluide, Kabel- und sonstige Zuschnitte, auf Kundenwunsch angefertigte Waren sowie alle in § 3 II FernAbsG genannten Artikel. Der Kaufpreis wird erstattet, sofern die Ware sich in ungebrauchtem Zustand, originalverpackt und vollständig inkl. allem geliefertem Zubehör wie Garantiekarte, Bedienungsanleitung, Kabel, usw. befindet. Die Versandkosten der Rücksendung werden dem Käufer durch RSL erstattet, wenn
1. die Rücksendung von einer deutschen Lieferadresse erfolgt und
2. der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich widerrufen oder die Ware an den Verkäufer zurückgesendet hat und
3. der Wert der Rücksendung über 40 Euro liegt.
Für den Fall der beabsichtigten Rücksendung wird dem Käufer auf Anforderung vom Verkäufer kostenlos eine Rücksendemarke eines Logistikers zugestellt. Der Ersatz der Versandkosten erfolgt in jedem Fall max. in Höhe der dem Verkäufer entstehenden Kosten für eine Rücksendemarke, welche auf Wunsch mitgeteilt werden. Der Käufer erhält ebenfalls eine Rücksendemarke falls die Ware Mängel aufweist. In allen anderen Fällen sind die Versandkosten vom Käufer zu tragen.
Der Verkäufer behält sich vor, für die Nutzung der Ware einen angemessenen Betrag zu berechnen und diesen unmittelbar von dem zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Ware nicht oder in nicht unbeschädigter Originalverpackung zurück geschickt wird.

§ 7 Sonderbedingungen für die Vermietung:

1. Versicherungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Untergangs, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluß des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an den Vermieter ab. Dieser nimmt die Abtretung hiermit an.

2. Instandhaltung
Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine Kosten ordnungsgemäß zu warten, instandzuhalten und instandzusetzen.

3. Untervermietung / Gebrauchsüberlassung an Dritte
Der Mieter ist zur Untervermietung, bzw. zu jedweder entgeltlich oder unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache nicht berechtigt.

4. Informationspflicht des Mieters
Der Mieter hat sämtliche Störungen an der Mietsache unverzüglich zu melden. Des Weiteren sind alle in Zusammenhang mit der Mietsache stehenden etwaigen Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere:
- bei Beschlagnahme durch Dritte
- bei Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen, die die Mietsache beeinträchtigen oder gefährden
- bei Vergleichs- oder Konkursanträgen über das Vermögen des Mieters.

5. Haftung des Vermieters
Die Ansprüche der §§ 536, 537 BGB stehen dem Mieter nur dann zu, wenn die eingeschränkte Tauglichkeit der Mietsache trotz Beseitigungsversuchen des Vermieters über einen Zeitraum von 10 Tagen gerechnet ab Beginn der Beseitigungsversuche nicht behoben worden ist und dem Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrläßigkeit zur Last fällt.

6. Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist nach Vertragsende unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Wird ein vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten, so ist für den Verzugszeitraum der Mietzins pro Tag zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.

7. Rücktritt des Mieters
Für den Fall des Rücktrittes des Mieters vor Vertragsbeginn, steht dem Vermieter ein Aufwendungsersatz zu:
- bei Rücktritt bis 1 Woche vor Vertragsbeginn - 10% des vereinbarten Mietzinses
- bei Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn - 40% des vereinbarten Mietzinses
- bei späterem Rücktritt - 50% des vereinbarten Mietzinses

8. Transport der Mietsache
Der Transport, bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters.

§ 8 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 02826 Görlitz
Stand 03.01.2016

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